Auch in einer auf Öffentliches Recht und Europarecht spezialisierten Anwaltskanzlei stellen sich immer wieder zivilrechtliche Fragen. Eines der am häufigsten zu lösenden Rechtsprobleme ist die behauptete Belastung von Nachbarn durch Immissionen aus Gewerbe- und Industriebetrieben.
Betreiber von Betriebsanlagen sind meist schon bei der Errichtung oder bei (umfassenderen) Änderungen der Anlage mit Nachbarn konfrontiert, die Immissionen befürchten und diesen kritisch gegenüberstehen. Bewilligungsverfahren werden immer umfangreicher und zeitkritischer. Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen bietet nicht nur das Anlagenrecht Nachbarn Schutz vor Immissionen. Auch das Zivilrecht eröffnet Möglichkeiten, sich gegen Lärm und andere Emissionen, die von benachbarten Betrieben ausgehen, wirksam zur wehren. Betriebe sind wegen der drohenden dramatischen Folgen solcher Klagen gut beraten, diese Möglichkeiten ernst zu nehmen. Schon in den Bewilligungsverfahren sollten Schritte gesetzt werden, um spätere existenzbedrohende Klagen zu verhindern oder wenigstens zu erschweren.
Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, im Vorfeld spätere Klagen zu verhindern. Wir übernehmen gerne auch Ihre Vertretung, wenn es dann doch einmal zu einer Klage gekommen ist.
Erfahrung und Expertise
Unser Team hat in den vergangen Jahren Dutzende Betriebe beim rechtlich richtigen Umgang mit zivilrechtlichen Forderungen von Anrainern auf Unterlassung von Lärm und sonstigen Einwirkungen (zB Licht, Geruch) beraten. Wir sind mit den einschlägigen öffentlich- und zivilrechtlichen Bestimmungen vertraut und haben uns intensiv mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auseinandergesetzt.
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu diesem Thema ist im Fluss. Beinahe jede neue OGH-Entscheidung bringt Weiterentwicklungen, aber auch Korrekturen der bisherigen Rechtsprechung. In einem im Linde Verlag erschienen Fachbuch haben Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger und Dr. Sandra Tauß-Grill den aktuellen Stand der Judikatur und die wissenschaftlichen Meinungen ausgewertet und in leicht verständlicher Form zusammengefasst (siehe unser Buch „Lärm aus Betriebsanlagen“, erhältlich im Buchhandel, zur Leseprobe hier).
Wir sind in der Lage, mit Nachbarbeschwerden und -forderungen konfrontierten Betrieben eine umfassende Beratung zu den vielschichtigen Problemen im Zusammenhang mit Lärm anzubieten. Gemeinsam legen wir eine maßgeschneiderte Strategie für die Abwehr der Forderungen fest und stellen so die Weiterführung Ihres Betriebs sicher.
Sorgen Sie vor!
Bereits im gewerberechtlichen Verfahren werden die Grundsteine für eine erfolgreiche Abwehr zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche gelegt. Wesentlicher Teil eines insgesamt perfekt vorbereiteten und geführten Verwaltungsverfahrens ist die Berücksichtigung aller möglichen Lärmquellen bereits bei Verfassung der Betriebs- und Projektbeschreibung sowie die Sicherstellung der rechtsrichtigen Verständigung aller Nachbarn von der mündlichen Verhandlung.
Betriebsanlageninhaber sollten zudem Baumaßnahmen in der Umgebung stets im Auge behalten und aktiv auf solche Projekte reagieren.
Wehren Sie Klagen erfolgreich ab!
Um Unterlassungsklagen erfolgreich abzuwehren zu können, ist es essentiell, mit den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen und Behördenverfahren ebenso vertraut zu sein wie mit den in gerichtlichen Sachverständigengutachten verwendeten Fachbegriffen. Änderungseinreichungen bei der Gewerbebehörde parallel zum Zivilverfahren sind ebenso zu überlegen, wie kleinere Zugeständnisse an die Nachbarn.
Publikationen/Beiträge
- Eisenberger/Tauß-Grill, Lärm aus Betriebsanlagen, Linde Verlag 2022
- Eisenberger, Anrainerlärmschutz: Gesetzwidrige Verweigerung von Umweltinformationen durch das Klimaschutzministerium, www.rechteasy.at, 18.05.2022
- Eisenberger, 100 Anrainer klagen die ÖBB, Kleine Zeitung 24.11.2022
- Eisenberger, 100 Anrainer klagen die ÖBB, Kleine Zeitung 15.07.2021
- Eisenberger, Nachbarschutz gegen Lärmemissionen von Parkplätzen einer Betriebsanlage, VwGH 27.01.1999, 98040115, ecolex 1999, 373