Sind 500 Euro Strafe für die bewusste Störung der öffentlichen Ordnung durch Festkleben auf der Straße und die Nichtauflösung einer illegalen Versammlung wirklich zu viel? An wen wendet man sich, wenn der bei der EU eingerichtete Bankenschutzschirm EUR 2 Milliarden zu viel einsammelt und das Geld dann nicht zurückzahlen will? Können Grundeigentümer einfach gezwungen werden, ihr Bauland an eine Gebietskörperschaft zu verkaufen? Wer haftet dafür, wenn das Finanzministerium und die EU-Kommission nicht das gleiche Verständnis des Begriffes „Unternehmen“ haben? Dürfen U-Ausschüsse private Daten verwerten und der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Das öffentliche Recht wird – insbesondere durch Vorgaben über das EU-Recht – immer umfassender. Wenn Sie über ein abgeschlossenes Studium verfügen, sich für die vielfältigen öffentlich-rechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen interessieren und Probleme kreativ und „anders als die Anderen“ lösen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung für ein Praktikum.

