Naturschutzrecht ist stark europarechtlich geprägt. Wo es um Naturschutz und geschützte Arten geht, finden Bewilligungsverfahren fast immer unter Beteiligung von NGOs statt – egal, ob es sich um Großprojekte handelt, die im Rahmen eines UVP-Verfahrens abzuhandeln sind, oder ob es sich um Vorhaben handelt, zu denen die Naturschutzgesetze der Länder einschlägig sind. Um den europarechtlichen Vorgaben nachzukommen, müssen schützenswerte Gebiete als schützenswert ausgewiesen werden, was für Grundeigentümer oft mir großen Einschnitten in der Bewirtschaftung einhergeht.
Zu den von den Experten von EISENBERGER im Bereich des Naturschutzes geführten Verfahren zählen unter anderem:
- naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren für Wasser- und Windkraftwerksprojekte
- naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren zur Erweiterung von Skigebieten
- zahlreiche Vertretungen zur Verhinderung von Enteignungen und in Entschädigungsverfahren bei Natura-2000-Meldungen an die EU-Kommission
- allgemeine naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren
- Feststellungsverfahren in Europaschutzgebieten
Vorträge und Veröffentlichungen
- Fledermäuse bringen Bauprojekte ins Wanken, Kleine Zeitung Steiermark 25.02.2018
Kontakt
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