Im Zusammenhang mit geplanten Fördervorhaben gibt es immer auch beihilferechtliche Fragestellungen. Dazu gehört vor allem die Frage nach der Einordnung eines Vorhabens unter den Beihilfebegriff. Für FördergeberInnen und FörderwerberInnen ist es wichtig, im Vorfeld zu klären, ob und wie das geplante Fördervorhaben beihilferechtlich zulässig ausgestaltet werden kann und ob es rechtlich überhaupt realisierbar ist. Wenn eine staatliche Beihilfe vorliegt, ist zu klären, welche Rechtfertigungslösungen für das Vorhaben in Frage kommen. Liegt eine rechtswidrige Beihilfe vor, kann dies mitunter nämlich zur Rückforderung des gewährten Förderbetrags durch den Fördergeber führen.
Erfahrung und Expertise
Unser Team hat in den vergangenen Jahren bei der rechtlichen Aufbereitung des öffentlich-rechtlichen Hintergrunds zu Förderungen und bei der Prüfung der Zulässigkeit staatlicher Förderungen aus dem Blickwinkel des EU-Rechts beraten. Wir sind mit den einschlägigen europa-, öffentlich- und zivilrechtlichen Bestimmungen vertraut und haben uns intensiv mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene auseinandergesetzt.
In einem im Facultas Verlag erschienen Fachbuch und einer eigenen Gesetzessammlung hat Mag. Christoph Kölbl die Systematik der beihilferechtlichen Vorschriften, die Judikatur und die wissenschaftlichen Meinungen ausgewertet und in leicht verständlicher Form zusammengefasst (siehe das Buch „Grundlagen des EU-Beihilferechts“, erhältlich im Buchhandel, zur Leseprobe hier).
Wir sind in der Lage, uns mit komplexen beihilferechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen und eine umfassende Beratung zu den vielschichtigen Problemen im Zusammenhang mit Förderungen für Sie aufzubereiten.
Sorgen Sie vor!
Bereits in den Vorüberlegungen zu einem geplanten Fördervorhaben sollten beihilferechtliche Aspekte mitberücksichtigt werden, um insgesamt ein perfekt vorbereitetes Fördervorhaben zu realisieren. Nur so stellen Sie sicher, dass ihr Fördervorhaben einer möglichen Beschwerde bei der Kommission oder einer Überprüfung durch eine übergeordnete Kontrollstelle standhält. Unternehmen sollten zudem auch Förderungen ihrer Mitbewerber im Auge behalten und aktiv auf unzulässige Beihilfen reagieren, um einen dadurch eintretenden Wettbewerbsnachteil abzuwenden.
Publikationen/Beiträge
- Kölbl, “Kammerbeiträge” als staatliche Mittel iSd Art 107 Abs 1 AEUV? Zugleich eine Anmerkung zu VwGH 14.6.2022, Ra 2019/04/0072, ecolex 2023/156, 261
- Eisenberger/Holzmann, Rechtsqualität der COVID-19-Förderungsrichtlinien und Rechtsschutzmöglichkeiten bei verweigerter Förderungsvergabe, RdW 2022/128
- Kölbl, Rechtsschutzpräklusion als Hindernis für den Wettbewerber beim beihilferechtlichen private enforcement?, BRZ 2022/3, 123
- Kölbl, Das beihilferechtliche Durchführungsverbot als Schutzgesetz – Frankfurt-Hahn als Vorbild für Österreich, ecolex 2022/233, 350
- Kölbl, EU-Beihilferecht, Facultas Verlag, 2. Auflage
- Kölbl, Grundlagen des EU-Beihilferechts, Facultas Verlag 2021
- Eisenberger, Umsatzgrenze: Wie lange hält die 800.000-Euro-Grenze?, Die Presse 17.11.2020
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