Mag. Alexander Brenneis und DDr. Kathrin Bayer bieten gemeinsam mit dem ehemaligen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, Hofrat i. R. Dr. Gerhard Gödl, mehrmals im Jahr einen Vorbereitungskurs “Verfassungs- und Verwaltungsrecht” für die Rechtsanwaltsprüfung an.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum Prüfungsaufbau (§ 13 Z 2, § 20 Z 7 RAPG) werden prüfungsrelevante Themen (anhand von Praxisbeispielen) in 5 Teilblöcken durchgegangen:
- Teilblock 1: Europarecht und Verfassungsrecht
- Teilblock 2: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht
- Teilblock 3: Schriftliche Prüfung
- Teilblock 4: Prüfungsrelevante Materien aus dem besonderen Verwaltungsrecht (Raumordnungsrecht, Baurecht)
- Teilblock 5: Prüfungsrelevante Materien aus dem besonderen Verwaltungsrecht (Gewerberecht, Sonstiges Anlagenrecht, Praxisbeispiele)
Approbation
Der Kurs ist von der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer mit 5 Halbtagen approbiert.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt formlos
- per E-Mail (prepared@eisenberger.eu) oder
- telefonisch (+43 50 369)
Folgende Angaben werden benötigt:
- Persönliche Kontaktdaten
- gewünschter Termin
- Rechnungsempfänger
Nächste Termine
30.06.2023 bis 02.07.2023
- Fr 18:30 bis 21:30 Uhr
- Sa 09:00 bis ca 15:30 Uhr
- So 09:00 bis ca 15:30 Uhr
01.12.2023 bis 03.12.2023
- Fr 18:30 bis 21:30 Uhr
- Sa 09:00 bis ca 15:30 Uhr
- So 09:00 bis ca 15:30 Uhr
Kosten
Die Kurskosten betragen pro Teilnehmer EUR 740 inklusive USt.
Kursort und Abhaltungsform
Der Kurs findet in den Räumlichkeiten von Eisenberger Rechtsanwälte in Graz Eggenberg (Schloßstraße 25, 8020 Graz) statt.
Parkmöglichkeiten stehen vor Ort zur Verfügung (Einfahrt über Drücken beim Schranken, markierte Parkplätze direkt vor der Treppe zu den Kanzleiräumlichkeiten). Die Räumlichkeiten sind auch mit der Straßenbahn (Haltestelle Schloß Eggenberg, Straßenbahnlinie 1) erreichbar.
Hinweis: Für jene KollegInnen, die eine virtuelle Abhaltung bevorzugen, wird es die Möglichkeit geben, im Sinn einer Hybridabhaltung virtuell teilzunehmen, wobei die Anwesenheit durch technische Hilfsmittel geprüft wird. Auf den Teilnahmebestätigungen dieser KollegInnen wird ein Hinweis auf deren virtuelle Teilnahme ersichtlich sein (vgl § 35 RL-BA idgF zur Anrechenbarkeit von Online-Halbtagen).