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Schokolade in Pulverform

Ich lese laufend die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und verstehe vor diesem Hintergrund überhaupt nicht, warum EU-Recht so unbeliebt ist. „Schokoladenpulver“ unterscheidet sich doch ganz klar von „Schokolade in Pulverform“!

EuGH 13.01.2022, C-881/19, Tesco Stores ČR/Ministerstvo zemědělství, EU:C:2022:15:

Die Tesco‑Gruppe, ein multinationales Einzelhandelsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, betreibt u. a. in der Tschechischen Republik Supermärkte. Ihre tschechische Tochtergesellschaft vermarktete in ihren Geschäften in der Tschechischen Republik bestimmte Lebensmittel unter der Marke Monte. Die Etikettierung der in Rede stehenden Erzeugnisse – Monte Milch‑Schokoladendessert mit Haselnüssen 220 g, Monte Milch‑Schokoladendessert 100 g und Monte Drink Milchschokoladengetränk mit Haselnüssen 200 ml – war mit einem Zutatenverzeichnis versehen, in dem čokoládový prášek (Schokolade in Pulverform) aufgeführt wurde, die Zusammensetzung dieser Zutat jedoch nicht näher erläutert wurde.

Am 27. Mai 2016 gab die Státní zemědělská a potravinářská inspekce, inspektorát v Brně (Staatliche Agrar- und Lebensmittelinspektion, Inspektorat Brünn, Tschechische Republik, im Folgenden: SZPI) Tesco auf, die in Rede stehenden Erzeugnisse aus ihren Geschäften in der Tschechischen Republik zu nehmen, und verbot ihr das weitere Inverkehrbringen. Sie stützte sich darauf, dass die Etikettierung dieser Erzeugnisse die Angabe „čokoládový prášek“ („Schokolade in Pulverform“) enthalte, ohne die Zutaten aufzuführen, und deshalb ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 und 4 der Verordnung Nr. 1169/2011 vorliege.

Außerdem ergebe sich aus Anhang I Abschnitt A Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2000/36, dass im Tschechischen der Begriff „čokoláda v prášku“ („Schokoladenpulver“) verwendet werden müsse und nicht der Ausdruck „čokoládový prášek“ („Schokolade in Pulverform“).

Um niemanden zu sehr auf die Folter zu spannen: Tesco hat beim EuGH verloren. Lebensmittel mit Schokoladenpulver dürfen in Tschechien nur mit der Ausweisung „čokoláda v prášku“ verkauft werden.