Die enge Zusammenarbeit mit der Wissenschaft ist uns sehr wichtig. Technische Innovationen führen – sowohl auf universitärer Ebene als auch in den Forschungsabteilungen von Unternehmen – fast immer auch zu Fragen, die „rechtliches Neuland“ darstellen.
Die Experten von EISENBERGER sind im Bereich Forschung insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Erstellung von Gutachten zur rechtlichen Einordnung neuer Technologien (Bewilligungsvoraussetzungen, Rechtsregime, Zulassungskriterien)
- Vertretung eines Innovations- und Technologieunternehmens vor den Höchstgerichten zu Fragen der steuerrechtlichen Behandlung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung
Zitate
“Ihr habt eine neue, originelle Kanzlei geschaffen und strahlt Expertenwissen mit Optimismus, Kreativität und Souveränität aus, wie es dieses Land und unsere Gesellschaft braucht. Chapeau!” – Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr, Wirtschaftsuniversität Wien
Kontakt
Wenn Sie rechtliche Beratung zu einer technischen Innovation brauchen, kontaktieren Sie uns unter: